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Bemessung des Pflegevermächtnisses nach dem angemessenen Lohn

RechtsprechungErbrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/492Zak 2021, 273 Heft 14 v. 10.9.2021

ABGB: § 677 Abs 1, § 678 Abs 1, § 1152

ZPO: § 273

Eine Zuwendung oder ein vereinbartes Entgelt vermindert das Pflegevermächtnis, schließt es aber nicht von vornherein aus. Der Pflegende hat einen Differenzanspruch, wenn ihm als Pflegevermächtnis ein höherer Betrag zusteht als die Zuwendung bzw das Entgelt ausmacht.

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