ZPO: § 187 Abs 1, § 232 Abs 1, § 233 Abs 2, § 404 Abs 2
EheG: § 60 Abs 2
Eine Widerklage (hier: gegen die Scheidungsklage) kann gem § 233 Abs 2 ZPO bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung bei dem Gericht der Klage eingebracht werden.
ZPO: § 187 Abs 1, § 232 Abs 1, § 233 Abs 2, § 404 Abs 2
EheG: § 60 Abs 2
Eine Widerklage (hier: gegen die Scheidungsklage) kann gem § 233 Abs 2 ZPO bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung bei dem Gericht der Klage eingebracht werden.