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Verlust der Sachlegitimation durch Zession zwischen Klagseinbringung und Zustellung

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/471Zak 2021, 259 Heft 13 v. 18.8.2021

ZPO: § 232, § 234

ABGB: § 1392

Gem § 234 ZPO hat die Veräußerung der streitverfangenen Sache oder Forderung keinen Einfluss auf den Prozess. Diese Regelung gilt erst ab Streitanhängigkeit, dh ab der (wirksamen) Zustellung der Klage an den Beklagten.

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