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Keine Anwaltshaftung für vertretbare Unterlassung eines Vorbringens

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/467Zak 2021, 258 Heft 13 v. 18.8.2021

ABGB: § 1295 Abs 1, § 1299

RAO: § 9 Abs 1

Eine zwar unrichtige, aber vertretbare Rechtsansicht löst keine Haftung des Rechtsanwalts aus.

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