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Anwaltshaftung nach Verlust des Pflichtteilsprozesses wegen des fehlenden Abstammungsnachweises

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/468Zak 2021, 258 Heft 13 v. 18.8.2021

ABGB: § 756, § 1295 Abs 1, § 1299

RAO: § 9 Abs 1

Wie das gesetzliche Erbrecht setzt der Pflichtteilsanspruch voraus, dass die Abstammung vom Verstorbenen mit Wirkung gegenüber jedermann festgestellt ist. Eine vorfrageweise Feststellung genügt nicht.

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