Eine künstliche Beatmung ist bei einer schweren COVID-19-Erkrankung meist unumgänglich. Doch schließen viele Patientenverfügungen eine solche ausdrücklich aus. Bedacht hat die gegenwärtige Gesundheitskrise (COVID-19-Pandemie) bei Erstellung der Verfügung wohl niemand. Eine scheinbar (lebens-)gefährliche Konstellation, wie das bei Patientenverfügungen eben der Fall sein kann. Für die Lösung juristischer Probleme, welche die Pandemie mit sich bringt, braucht es aber oftmals keine neuen Gesetze oder Verordnungen, es kann auf bestehende Normen zurückgegriffen werden.