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Gewillkürte Prozessstandschaft unzulässig

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/445Zak 2021, 243 Heft 13 v. 18.8.2021

In 7 Ob 220/20h wertete der OGH die gerichtliche Geltendmachung des Deckungsanspruchs eines Mitversicherten aus der Rechtsschutzversicherung durch einen anderen Mitversicherten, dem der Anspruch vom Versicherungsnehmer abgetreten worden war, als unzulässige gewillkürte Prozessstandschaft.

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