vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kündigungsverzicht des Wohnungsmieters für drei Jahre unwirksam

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/426Zak 2021, 237 Heft 12 v. 3.8.2021

KSchG: § 6 Abs 1 Z 1

Ein Kündigungsverzicht des Mieters für die ersten drei oder fünf Jahre in einem unbefristeten Wohnungsmietvertrag ist grundsätzlich als unangemessen lange Vertragsbindung gem § 6 Abs 1 Z 1 KSchG gesetzwidrig. Dass der Vermieter die Wohnung vor der Vermietung saniert hat, stellt keine sachliche Rechtfertigung für eine derart lange Bindungsdauer dar.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte