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Weitere Maßnahmen im Zivilrecht zur COVID-19-Krise

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/259Zak 2020, 163 Heft 9 v. 20.5.2020

Die in Zak 2020/240, 153 vorgestellten weiteren Maßnahmen im Zivilrecht zur COVID-19-Krise (8. COVID 19-G, BGBl Nr 30/2020; 15. COVID-19-G, BGBl Nr 35/2020 und Kunst-, Kultur- und SportsicherungsG) haben am 5. 5. 2020 den Bundesrat passiert und sind nach prompter Kundmachung im BGBl am 6. 5. 2020 in Kraft getreten.

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