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Haftung der Bank wegen Fehlzuordnung eines Sparbuchs für Verteidigungskosten Dritter

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/222Zak 2020, 138 Heft 7 v. 22.4.2020

ABGB: § 1295 Abs 1, § 1298

BWG: § 31 Abs 3

Im Fall eines Kleinbetragssparbuchs, das nicht auf den Namen des identifizierten Kunden lautet, treffen die Bank nicht nur gegenüber dem Kunden, sondern auch gegenüber Personen, die ihre materielle Berechtigung nachweisen oder das Sparbuch unter Nennung des Losungsworts vorweisen, direkte vertragliche Pflichten, ua auch Schutz- und Sorgfaltspflichten.

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