EuGVVO 2012: Art 1 Abs 2 lit d, Art 53
ZPO: § 41, § 611
Die Ausnahme der Schiedsgerichtsbarkeit vom Anwendungsbereich der EuGVVO 2012 erfasst auch unmittelbar damit zusammenhängende Verfahren vor staatlichen Gerichten, wie zB das Verfahren zur Aufhebung eines Schiedsspruchs.