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Schmutzwasserkanal als Mangel eines Baugrundstücks

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/163Zak 2020, 94 Heft 5 v. 25.3.2020

ABGB: § 922 Abs 1, § 932 Abs 2

Beim Kauf eines unbebauten Baugrundstücks zählt es zu den gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften iSd § 922 Abs 1 ABGB, dass unter dem Grundstück kein Schmutzwasserkanal verläuft, der die Nutz- und Bebaubarkeit beeinträchtigen kann.

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