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Nachtragserbteilung nach Verkauf des Erbhofs um einen den Verkehrswert übersteigenden Preis

RechtsprechungErbrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/161Zak 2020, 93 Heft 5 v. 25.3.2020

AnerbG: § 18

Die Übertragung des Erbhofs durch ein Rechtsgeschäft unter Lebenden innerhalb von zehn Jahren nach dem Tod des Erblassers kann gem § 18 AnerbG zur Nachtragserbteilung führen. Aufzuteilen ist jener Betrag, um den der "erzielbare Erlös" den inneren Wert des seinerzeitigen Übernahmspreises übersteigt.

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