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Vorsorgevollmacht - Bestellung eines Kollisionskurators bei Interessenkollision

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/153Zak 2020, 90 Heft 5 v. 25.3.2020

ABGB: § 261, § 277 Abs 2, § 805

Ein Kollisionskurator ist gem § 277 Abs 2 ABGB schon dann zu bestellen, wenn aufgrund eines objektiven Interessenwiderspruchs zwischen dem gesetzlichen Vertreter (hier: Vorsorgebevollmächtigter) und der vertretenen Person eine Gefährdung ihrer Interessen möglich erscheint.

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