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Ehebruch nach unheilbarer Zerrüttung spielt bei Verschuldensabwägung keine Rolle

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/152Zak 2020, 90 Heft 5 v. 25.3.2020

EheG: § 49, § 60, § 61 Abs 3

Ein Ehebruch, der erst nach Eintritt der unheilbaren Zerrüttung der Ehe begangen worden ist, spielt für die Verschuldensabwägung bzw die Zuweisung eines überwiegenden Verschuldens keine entscheidende Rolle.

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