§ 17 MRG, § 37 Abs 1 Z 9 MRG, § 37 Abs 3 MRG
§ 2 Abs 1 Z 3 AußStrG
In einem Außerstreitverfahren auf Festsetzung des Verteilungsschlüssels nach § 17 MRG müssen die Nutzflächen und Prozentanteile aller Mietobjekte festgestellt werden. Der auf ein Mietobjekt entfallende Prozentanteil ist für sich allein nicht feststellungsfähig.