UbG: § 1
AHG: § 1
Ein Verstoß des Krankenhauspersonals gegen die Standards der Suizidprävention während der Unterbringung einer suizidgefährdeten Person kann zur Amtshaftung führen.
UbG: § 1
AHG: § 1
Ein Verstoß des Krankenhauspersonals gegen die Standards der Suizidprävention während der Unterbringung einer suizidgefährdeten Person kann zur Amtshaftung führen.