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Richtlinien zum Gebühren- und Einbringungsrecht

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/107Zak 2020, 63 Heft 4 v. 4.3.2020

Das BMJ hat neue Richtlinien zum Gebühren- und Einbringungsrecht erlassen, welche die Ermittlung des gebührenauslösenden Tatbestands und die Zahlungspflicht bei den Eingaben- und Eintragungsgebühren nach TP 9 GGG behandeln (BMVRDJ-Z18.100TP9/0026-I 7/2019). Diese Richtlinien sind im RIS abrufbar (https://www.ris.bka.gv.at/Bm-Erlaesse ).

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