EO: § 187 Abs 1, § 352
Gem § 187 Abs 1 EO kann die Erteilung des Zuschlags im Zwangsversteigerungsverfahren nur in bestimmten Fällen und mit bestimmten Beschränkungen angefochten werden. Diese Rechtsmittelbeschränkungen sind auch im Teilungsexekutionsverfahren nach §§ 352 ff EO anzuwenden.