ABGB: § 1295 Abs 1, § 1311
Wer die Stromleitung oder einen Verteilerkasten des Energieversorgers beschädigt, haftet nach stRsp zumindest im außervertraglichen Bereich nicht auch für Schäden, die Strombeziehern durch die Unterbrechung der Stromzufuhr oder die dadurch verursachte Überspannung entstehen ("Stromkabelfälle").