vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kündigung des Mietvertrags wegen Schabenbefalls

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/77Zak 2020, 53 Heft 3 v. 19.2.2020

MRG: § 30 Abs 2 Z 3 Fall 1

Auch ein nicht vom Mieter verursachter Ungezieferbefall (hier: Küchenschaben) kann die Kündigung des Mietverhältnisses wegen erheblich nachteiligen Gebrauchs rechtfertigen, wenn der Mieter über längere Zeit weder Maßnahmen setzt noch den Vermieter verständigt, obwohl wegen der Stärke des Befalls mit einer Ausbreitung zu rechnen ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte