MRG: § 27 Abs 1 Z 5
ABGB: § 879 Abs 1
Nach dem Auffangtatbestand des § 27 Abs 1 Z 5 MRG sind sittenwidrige Leistungsversprechen des Mieters an den Vermieter oder einen früheren Mieter ohne unmittelbaren Zusammenhang mit dem Mietvertrag verboten und unwirksam. Diese Verbotsnorm erfasst vor allem Fälle, in denen der Vermieter eine Zwangslage des Mieters zu seinen Gunsten nützt.