ABGB: § 364b, § 828, § 854, § 857
Eine auf der Grenze verlaufende Stützmauer, die ein Abrutschen des höher liegenden auf das tiefer liegende Nachbargrundstück verhindert, steht im Miteigentum beider
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ABGB: § 364b, § 828, § 854, § 857
Eine auf der Grenze verlaufende Stützmauer, die ein Abrutschen des höher liegenden auf das tiefer liegende Nachbargrundstück verhindert, steht im Miteigentum beider
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