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Zelger, Der privilegierte Erwerb von Kfz-Abstellplätzen durch Wohnungseigentümer (§ 5 Abs 2 WEG) vor dem Hintergrund der Entscheidung OGH zu 5 Ob 223/19h, wobl 2020, 359.

LiteraturübersichtMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/718Zak 2020, 404 Heft 20 v. 16.12.2020

Nach 5 Ob 223/19h = Zak 2020/344, 214 schließen die temporären Beschränkungen für den Erwerb des Wohnungseigentums an Kfz-Abstellplätzen gem § 5 Abs 2 WEG auch die Verbücherung eines Vorkaufsrechts aus. Die Autorin befasst sich mit der Frage, ob die schuldrechtliche Zusage, einen Kfz-Abstellplatz nach Frist­ablauf an eine nicht bedarfsqualifizierte Person zu verkaufen, gegen § 5 Abs 2 WEG verstößt, wenn sie einen bedarfsqualifizierten Wohnungseigentümer daran hindert, den Parkplatz zu kaufen. Im Ergebnis scheint sie von einer Kontrahierungspflicht des Wohnungseigentumsorganisators gegenüber bedarfsqualifizierten Wohnungseigentümern innerhalb der dreijährigen Frist auszugehen.

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