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Glasbruch aufgrund eines Montagefehlers als Mangelschaden

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/706Zak 2020, 399 Heft 20 v. 16.12.2020

ABGB: § 933a

Die Differenzierung zwischen Mangel- und Mangelfolgeschaden ist ua für den Inhalt des Schadenersatzanspruchs relevant. Beim Mangelschaden muss der Übernehmer dem Übergeber wie im Gewährleistungsrecht eine Verbesse-

Seite 399


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