ABGB: § 933a
Die Differenzierung zwischen Mangel- und Mangelfolgeschaden ist ua für den Inhalt des Schadenersatzanspruchs relevant. Beim Mangelschaden muss der Übernehmer dem Übergeber wie im Gewährleistungsrecht eine Verbesse-
Seite 399
ABGB: § 933a
Die Differenzierung zwischen Mangel- und Mangelfolgeschaden ist ua für den Inhalt des Schadenersatzanspruchs relevant. Beim Mangelschaden muss der Übernehmer dem Übergeber wie im Gewährleistungsrecht eine Verbesse-
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