ABGB: § 139 Abs 1, § 187
Dem kontaktberechtigten Elternteil können nicht schon generell vorab Ersatzbesuchstage für den Fall des Ausfalls von Kontaktterminen eingeräumt werden. Ersatztermine sind nur ausnahmsweise aus konkretem Anlass zu gewähren.
ABGB: § 139 Abs 1, § 187
Dem kontaktberechtigten Elternteil können nicht schon generell vorab Ersatzbesuchstage für den Fall des Ausfalls von Kontaktterminen eingeräumt werden. Ersatztermine sind nur ausnahmsweise aus konkretem Anlass zu gewähren.