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Bedeutung medizinischer Richtlinien für die Feststellung von Behandlungsfehlern

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/20Zak 2020, 18 Heft 1 v. 15.1.2020

ABGB: § 1295 Abs 1, § 1299

Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn der Arzt nicht nach dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft und Kunst oder nicht mit der üblichen Sorgfalt eines Durchschnittsmediziners in der konkreten Situation vorgegangen ist.

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