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Aufklärungspflicht des Zahnarztes vor einer Wurzelbehandlung

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/19Zak 2020, 17 Heft 1 v. 15.1.2020

ABGB: § 1295 Abs 1, § 1299

Die Auffassung, dass der Zahnarzt den Patienten vor einer Wurzelbehandlung über das bei Spülung des Wurzelkanals bestehende Risiko von Gewebeschäden und von Lähmungserscheinungen im Gesicht aufklären muss, ist vertretbar (Zurückweisung der Revision).

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