HeimAufG: § 3 Abs 1
Die Verabreichung von Medikamenten stellt eine Freiheitsbeschränkung iSd § 3 HeimAufG dar, wenn die Behandlung unmittelbar den Bewegungsdrang unterbinden soll und nicht bloß unvermeidliche bewegungsdämpfende Nebenwirkungen hat.
HeimAufG: § 3 Abs 1
Die Verabreichung von Medikamenten stellt eine Freiheitsbeschränkung iSd § 3 HeimAufG dar, wenn die Behandlung unmittelbar den Bewegungsdrang unterbinden soll und nicht bloß unvermeidliche bewegungsdämpfende Nebenwirkungen hat.