ABGB: § 164 Abs 1, § 167 Abs 3, § 224, § 231
FLAG: § 12a
Gem § 224 ABGB bedarf die Entgegennahme einer 10.000 € übersteigenden Zahlung an das minderjährige Kind durch den gesetzlichen Vertreter der pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung. Obsorgeberechtigte Elternteile sind von dieser Einschränkung der Vertretungsbefugnis ausgenommen.