ZPO: § 133, § 144, § 145, § 396
Ein Versäumungsurteil nach § 396 Abs 2 ABGB ist auf Antrag zu erlassen, wenn eine Partei trotz absoluter Anwaltspflicht ohne Rechtsanwalt zur Tagsatzung erschienen ist. Maßgeblich ist die Säumnis "bei Erscheinen".
ZPO: § 133, § 144, § 145, § 396
Ein Versäumungsurteil nach § 396 Abs 2 ABGB ist auf Antrag zu erlassen, wenn eine Partei trotz absoluter Anwaltspflicht ohne Rechtsanwalt zur Tagsatzung erschienen ist. Maßgeblich ist die Säumnis "bei Erscheinen".