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Wucher - Prüfung des Wertmissverhältnisses in einer Gesamtbetrachtung

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/631Zak 2020, 358 Heft 18 v. 11.11.2020

ABGB: § 879 Abs 2 Z 4

ZPO: § 41

Die Anfechtung wegen Wucher setzt ua ein auffallendes Wertmissverhältnis voraus. Ob ein solches Missverhältnis besteht, ist in einer Gesamtbetrachtung zu beurteilen.

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