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Weite Auslegung des Provisionsverbots für Ärzte

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/630Zak 2020, 358 Heft 18 v. 11.11.2020

ÄrzteG: § 53

ABGB: § 879 Abs 1

Die Vereinbarung, dass ein Arzt für die Zuweisung von Patienten an einen anderen Gesundheitsdienstleister eine Vergütung erhalten soll, ist wegen Verstoßes gegen das Provisionsverbot des § 53 Abs 2 und 3 ÄrzteG nichtig.

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