MRG: § 30 Abs 2 Z 6
Dass der Mieter mehrere Wohnungen nutzt, ermöglicht dem Vermieter nicht die Kündigung des Mietvertrags wegen Nichtbenützung (§ 30 Abs 2 Z 6 MRG), solange der Mittelpunkt der Lebensführung zumindest zum Teil in der Mietwohnung liegt.