MRG: § 9 Abs 1
Die Zustimmungsfiktion nach § 9 Abs 1 MRG setzt eine inhaltlich ausreichende Anzeige der beabsichtigten wesentlichen Veränderung des Mietobjekts voraus. Die Anzeige muss es dem Vermieter ermöglichen, sich ein Bild von den Maßnahmen zu verschaffen und seine Kontrollrechte auszuüben. Die Anforderungen an den Inhalt dürfen aber nicht überspannt werden.