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Kein höheres Schmerzengeld wegen schwerem Verschulden und zögerlicher Schadensregulierung

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/521Zak 2020, 296 Heft 15 v. 9.9.2020

ABGB: § 1325

Die Schwere des Verschuldens des Schädigers hat keinen Einfluss auf die Bemessung des Schmerzengeldes.

Seite 296


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