ABGB: § 1325
Die Schwere des Verschuldens des Schädigers hat keinen Einfluss auf die Bemessung des Schmerzengeldes.
Seite 296
ABGB: § 1325
Die Schwere des Verschuldens des Schädigers hat keinen Einfluss auf die Bemessung des Schmerzengeldes.
Seite 296