ABGB: § 922
Aus der Angabe der in standardisierten Testverfahren ermittelten Messwerte für den Kraftstoffverbrauch im Werbeprospekt und im Kaufvertrag lässt sich nicht die Eigenschaftszusage ableiten, dass sich der Kraftstoffverbrauch des gekauften Neuwagens auch im Realbetrieb an diesen Werten orientiert.