vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Normverbrauchswerte sind keine Eigenschaftszusage für den Realbetrieb

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/511Zak 2020, 294 Heft 15 v. 9.9.2020

ABGB: § 922

Aus der Angabe der in standardisierten Testverfahren ermittelten Messwerte für den Kraftstoffverbrauch im Werbeprospekt und im Kaufvertrag lässt sich nicht die Eigenschaftszusage ableiten, dass sich der Kraftstoffverbrauch des gekauften Neuwagens auch im Realbetrieb an diesen Werten orientiert.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte