AußStrG: § 45, § 110 Abs 2
Das Rechtsmittel eines Elternteils gegen die Abweisung seines Antrags, das Kontaktrecht mit Zwangsmitteln durchzusetzen, ist mangels Beschwer zurückzuweisen, wenn das Kind aufgrund einer Obsorgeentscheidung mittlerweile ohnehin im Haushalt dieses Elternteils wohnt.