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Ablehnungsverfahren - kein Rechtsmittel gegen Entscheidung des Rekursgerichts

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/479Zak 2020, 279 Heft 14 v. 19.8.2020

JN: § 24 Abs 2

Die stRsp leitet aus § 24 Abs 2 JN ab, dass ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Rekursgerichts, die Zurück- oder Abweisung des Ablehnungsantrags zu bestätigen, jedenfalls unzulässig ist. Dieser Rechtsmittelausschluss verhindert auch die Wahrnehmung einer Nichtigkeit.

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