EuGVVO 2012: Art 17
Ein Pauschalreisender kann das Flugunternehmen nicht am internationalen Verbrauchergerichtsstand auf Schadenersatz wegen Nichtbeförderung klagen, weil dieser Gerichtsstand nur gegenüber dem Vertragspartner zur Verfügung steht.
EuGVVO 2012: Art 17
Ein Pauschalreisender kann das Flugunternehmen nicht am internationalen Verbrauchergerichtsstand auf Schadenersatz wegen Nichtbeförderung klagen, weil dieser Gerichtsstand nur gegenüber dem Vertragspartner zur Verfügung steht.