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Lagezuschlag für Mietwohnung am Wiener Margaretenplatz

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/437Zak 2020, 257 Heft 13 v. 5.8.2020

MRG: § 16 Abs 3 und Abs 4

RichtWG: § 2 Abs 3

In einem Gründerzeitviertel ist ein Lagezuschlag gem § 16 Abs 4 MRG iVm § 2 Abs 3 RichtWG jedenfalls ausgeschlossen. Außerhalb eines Gründerzeitviertels steht der Lagezuschlag nur bei überdurchschnittlicher Lage (Wohnumgebung) zu.

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