ABGB: § 167 Abs 3, § 223, § 258, § 277 Abs 1 Z 3, § 281 Abs 3, § 362, § 387
Die Preisgabe des Eigentums an einer Liegenschaft ist möglich.
Die Dereliktion einer Liegenschaft kann auch von dem wegen Abwesenheit bestellten Kurator des Eigentümers erklärt werden, bedarf dann allerdings gem § 281 Abs 3 iVm § 258 Abs 4 und § 167 Abs 3 ABGB der pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung. Die Genehmigung ist in sinngemäßer Anwendung des § 223 ABGB nur zu erteilen, wenn ein Notfall oder offenbarer Vorteil des Kuranden vorliegt.