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Auflage, bei Kontakten mit dem Kind deutsch zu sprechen

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/419Zak 2020, 251 Heft 13 v. 5.8.2020

ABGB: § 187 Abs 2

AußStrG: § 107 Abs 2, § 111

Dem kontaktberechtigten Elternteil kann die Auflage erteilt werden, bei begleiteten und telefonischen Kontakten mit dem Kind deutsch zu sprechen, wenn dies aufgrund eines Vorfalls erforderlich erscheint, um Gesprächsthemen in einer fremden Sprache, die das Kind massiv belasten und auf die Anwesende mangels entsprechender Sprachkenntnisse nicht reagieren können, zu verhindern.

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