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Rechtsmittelfrist nach Zurückweisung der Wiederaufnahmeklage im Vorprüfungsverfahren

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/402Zak 2020, 239 Heft 12 v. 16.7.2020

ZPO: § 521 Abs 1, § 538 Abs 1

Die Frist für den Revisionsrekurs gegen die Entscheidung des Rekursgerichts, dem Rekurs gegen die Zurückweisung einer Wiederaufnahmeklage im Vorprüfungsverfahren nicht Folge zu geben, beträgt 14 Tage.

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