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Umschulung im Rahmen der Schadensminderungsobliegenheit - Behauptungs- und Beweislast

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/399Zak 2020, 238 Heft 12 v. 16.7.2020

ABGB: § 1304, § 1325

Wenn die Verletzung zur Arbeitsunfähigkeit im erlernten Beruf geführt hat, ist der Geschädigte im Rahmen seiner Schadensminderungsobliegenheit zu einer zumutbaren Umschulung verpflichtet. Die Behauptungs- und Beweislast für eine Verletzung der Schadensminderungsobliegenheit liegt in diesem Fall beim Schädiger.

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