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Wegehalterhaftung - Wegbegriff auf Landflächen beschränkt

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/398Zak 2020, 238 Heft 12 v. 16.7.2020

ABGB: § 1295 Abs 1, § 1319a

Nur eine Landfläche kann ein Weg iSd § 1319a ABGB (Wegehalterhaftung) sein.

Bei einer Fläche in einem Gebäude handelt es sich um keinen Weg iSd § 1319a ABGB, auch wenn sie allgemein zugänglich ist (hier: Verbindungsgang von Parkhaus zu Einkaufszentrum).

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