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Kündigung des Kleingarten-Pachtvertrags wegen geplanter Bebauung

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/391Zak 2020, 235 Heft 12 v. 16.7.2020

KlGG: § 6 Abs 2 lit b, § 12 Abs 2, § 18

Auch nach Vereinigung der Stellung von Generalpächter und Grundeigentümer kann der mit einem Kleinpächter abgeschlossene Unterpachtvertrag wegen einer binnen eines Jahres geplanten Bebauung iSd § 6 Abs 2 lit b KlGG aufgekündigt werden, weil es sich um einen wichtigen Grund für die Kündigung iSd § 12 Abs 2 KlGG handelt.

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