KlGG: § 6 Abs 2 lit b, § 12 Abs 2, § 18
Auch nach Vereinigung der Stellung von Generalpächter und Grundeigentümer kann der mit einem Kleinpächter abgeschlossene Unterpachtvertrag wegen einer binnen eines Jahres geplanten Bebauung iSd § 6 Abs 2 lit b KlGG aufgekündigt werden, weil es sich um einen wichtigen Grund für die Kündigung iSd § 12 Abs 2 KlGG handelt.